Vereinfachte Baugenehmigung
In einem ersten Schritt wurde das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren (§63 L-BauO MV) entwickelt. Dieses Verfahren kann für Wohngebäude und sonstige bauliche Anlagen, die keine Gebäude sind sowie Nebengebäude und Nebenanlagen verwendet werden. Hier wird ein Großteil der Anträge eingereicht (ca. 80%). Empfänger sind die unteren Bauaufsichtsbehörden. Seit dem 1. Januar 2021 wird dieser Online-Dienst im Landkreis Nordwestmecklenburg produktiv eingesetzt.