FAQ Nachnutzung nach "EfA" Prinzip

Die digitale Baugenehmigung steht zur Nachnutzung für andere Bundesländer, Landkreise und Kommunen nach dem EfA Prinzip zur Verfügung. Anpassungen an die spezifischen Gegebenheiten können unkompliziert und schnell über Konfigurationen durchgeführt werden.

Die Nachnutzung wird über den Fit-Store umgesetzt.

Am letzten Montag jeden Monats findet der Nachnutzungssteuerungskreis statt. Interessenten können sich gern an den nebenstehend aufgeführten  Ansprechpartner im Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern, Herrn Christoph Vollmer, wenden.

 

Im Folgenden finden Sie die FAQs zur Digitalen Baugenehmigung

Die FAQ bieten einen Überblick zu gängigen Fragen des OZG-Projekts, sowie der Online-Lösung zur Baugenehmigung. Ebenso werden relevante Fragen beantwortet, die sich auf die Nachnutzung der Online-Lösung als EfA-Leistung beziehen.

1. OZG Projekt - Projektziel

Ziel ist die Digitalisierung der Antragstellung von Bauvorbescheid und Baugenehmigung im Rahmen des OZG. Dies beinhaltet eine verwendbare digitale Lösung zur Antragstellung und teilweise -bearbeitung mittels Vorgangsraum zu entwickeln. 

Die Qualitätsziele des Projekts orientieren sich an den Kriterien des OZG des Bundes. Weitere Informationen sind dem OZG-Leitfaden sowie der Übersicht zu Servicestandards zu entnehmen. Zudem kommen das OZG-Reifegradmodell und die EfA-Mindestkriterien zur Anwendung. 

2. OZG Projekt - Projektzeitplan

Die Konzeptionsphase des Projektes wurde im ersten Halbjahr 2020 abgeschlossen, seitdem befindet sich das Projekt in der Phase der Referenzimplementierung. Die zentralen Meilensteine sind der Go Live im Januar 2021 und ein Abschluss der Referenzimplementierung zum März 2022.Die aktuelle Zeitplanung kann zu jeder Zeit der OZG-Informationsplattform entnommen werden. 

3. OZG Projekt - Projektumfang

Die Referenzlösung, die im Januar 2021 im Landkreis Nordwest-Mecklenburg pilotiert wurde, bildet das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren ab. Die Entwicklung der Referenzlösung für das Genehmigungsfreistellungsverfahren wurde im März 2021 abgeschlossen. Das erste Amt wurde erfolgreich angeschlossen. In einem weiteren Schritt soll auch das normale Baugenehmigungsverfahren entwickelt und implementiert werden. Da dieses Verfahren, wie auch das Genehmigungsfreistellungsverfahren, auf dem Prototyp des vereinfachten Baugenehmigungsverfahrens aufbaut, ist mit einer beschleunigten Entwicklung zu rechnen. Darüber hinaus sollen perspektivisch auch noch weitere Leistungen rund um das Baugenehmigungsverfahren, wie die Baubeginnsanzeige, die Abbruchanzeige, etc., im bestehenden System bereitgestellt werden. Eine konkrete Zeitleiste liegt hierfür jedoch noch nicht vor. Geplant sind u.a.: Abbruchanzeige, Anzeige der Nutzungsaufnahme, Ausnahmegenehmigung von Veränderungssperren, Baubeginnanzeige, Bauvorbescheid und Baugenehmigung und Bauvorhabenvorankündigung. Weitere Informationen zu den geplanten LeiKa-Leistungen finden sich auf der OZG Informationsplattform

Ja. Unsere Piloten arbeiten bereits im teildigitalisierten Verfahren. 

Im Laufe dieses Jahres 2021 werden zum einen weitere LeiKas der Leistung Bauvorbescheid und Baugenehmigung sowie inhaltlich eng verwandte Leistungen umgesetzt. Für die Leistung Bauvorbescheid und Baugenehmigung werden beispielsweise die vollständige Baugenehmigung, der Bauvorbescheid und die Teilbaugenehmigung an den bestehenden Online-Dienst angeschlossen. Des Weiteren werden verwandte Leistungen wie die Baubeginnsanzeige, die Anzeige zur Nutzungsaufnahme und die Bauvorhabenvorankündigung ab Q4/2021 umgesetzt. Darüber hinaus ist die Implementierung der Leistungen Abbruchanzeige und der Ausnahmegenehmigung von Veränderungssperren nach BauGB vorgesehen, voraussichtlich direkt im Antrag für die Baugenehmigung.  

4. OZG Projekt - Projektrollen/-Verantwortlichkeiten

Die (landesinterne) Projektgruppe setzt sich primär aus Vertreter:innen des Energieministeriums und des IT-Dienstleisters in Mecklenburg-Vorpommern zusammen. Sie beschäftigt sich primär mit der Entwicklung der Online-Lösung in Mecklenburg-Vorpommern.  

Die OZG-Leistung „Bauvorhaben- und Baugenehmigung“ ist Teil des OZG-Themenfelds Bauen & Wohnen. Die Umsetzungsverantwortung hat das Energieministerium M-V. Der Themenfeldfederführer ist Hr. Bartsch. 

Die zu vergebenden Rollen auf dem Projekt lauten wie folgt: Themenfeldfederführer:in, Leistungsverantwortliche, Umsetzungskoordinator:in, Mitnutzungsmanager:in, IT-Dienstleister 

Die Anforderungen an die Online Lösung der Antragstellung für die Baugenehmigung nimmt das Projektteam unter der Federführung des Energieministeriums M-V gemeinsam mit den IT-Dienstleistern brain-SCC und DVZ auf. 

5. OZG Projekt - Projektkommunikation/-steuerung

Die Informationen und Anforderungen werden in regelmäßig am letzten Montag des jeweiligen Monats stattfindenden Mitnutzsteuerungskreisen kommuniziert. Zudem können bei Interesse bilaterale Einzeltermine vereinbart, als auch per E-Mail, telefonisch und über einen Sharepoint kommuniziert werden. Hier nimmt der koordinierende Ansprechpartner Herr Christoph Vollmer eine zentrale Rolle ein, da die Kommunikation vor allem für die IT-Dienstleister brain-SCC und das DVZ über ihn erfolgen soll.  

6. OZG Projekt - Administration

Erste Gespräch zur Einrichtung einer landesweiten Administration und Nutzerverwaltung in MV über das DVZ müssen weiter konkretisiert werden. 

7. Anwendung/Lösung - Antragsstellung/-bearbeitung

Der Anschluss des beBPo an den Vorgangsraum erscheint sinnvoll. Die Anforderung wird derzeit evaluiert und ggf. in den weiteren Weiterentwicklungsplan aufgenommen. 

Ein Widerspruchverfahren ist momentan noch nicht eingerichtet. Technisch ist die Einbindung der Widerspruchsbehörde über eine externe Beteiligung möglich. Die Anforderung wird bereits mit einigen Piloten konzipiert. 

Folgenden Erfahrungsbericht gibt es dazu aus Nordwestmecklenburg: Laut Bauvorlagenverordnung dürfen nur PDF-Dateien hochgeladen werden und keine andere Dateitypen. In Nordwestmecklenburg ist die Messfunktion produktiv im Einsatz (DMS d.3 view). Die Funktion ist grundsätzlich nicht ungenauer als eine Messung mit Papier und Lineal von einem Ausdruck. Für genauere Messungen würde das GDZ NWM nur das KGIS empfehlen, welches bei nicht eingemessenen Objekten nur über Verhältnis-Rechnungen zum Planansatz als sinnvoll eingestuft wird.

Die Grundlagen zur Umsetzung dieser Ansätze sind bereits geschaffen. Viele Aktivitäten müssen derzeit noch manuell ausgeführt werden. Es ist ein wichtiges Ziel, diese Halbautomatisierung bzw. Vollautomatisierung im Rahmen des Tätigkeitskonzeptes in der Vorgangsverwaltung einzubauen. Es ist in der Weiterentwicklung vorgesehen. 

Für den Abwägungsprozess gibt es derzeit noch keine speziellen Tätigkeiten in der Vorgangsverwaltung. Bei Bedarf können diese im Rahmen der Weiterentwicklung geschaffen werden. Derzeit stehen dafür nur generische Tätigkeiten – wie Notiz hinzufügen, Datei hinzufügen und Office Dokumente erstellen zur Verfügung. 

Interne Überlegungen der UBAB‘s können durch interne Tätigkeiten im Vorgangsraum abgebildet werden. Diese sind dann nur für die BAB sichtbar. Die Tätigkeiten zur Kommunikation mit der Antragsteller:in haben eine „STATUS“ Einstellung – in Bearbeitung. Erst nach Abschluss der Tätigkeit wird diese dann für die Antragsteller:in zugreifbar. 

Ja, die Beteiligten benötigen auch ein Nutzerkonto. Die Beteiligten bekommen einen Einladungslink an eine beliebige E-Mail-Adresse zusammen mit einer Pin gesendet. Danach können Sie über den Einladungslink zum Vorgangsraum gelangen, sich mit Ihrem vorhandenen Nutzerkonto (= das jeweilige Nutzerkonto des Landes) anmelden. Falls sie noch kein Nutzerkonto haben, müssen sie sich vorher für ein Nutzerkonto registrieren. Nach der Anmeldung im Vorgangsraum wird der eingeladene Vorgang nach Eingabe der Pin zugänglich. Die Identifizierung wird im Nutzerkonto geregelt und ist nicht Teil der Referenzlösung. Zusätzlich kann im System eine hohe Sicherheitsstufe eingestellt werden, so dass die Registrierung im Nutzerkonto mit dem nPa erfolgen muss. Diese Funktionalität wird in Mecklenburg-Vorpommern im Laufe des Jahres 2021 verfügbar werden. Das BrainGeoCMS kann Nutzerkonten anderer Bundesländer mit nPa bereits heute schon anbinden – Beispiel Nutzerkonto OSI. 

Nachforderungen können den Antragsstellenden als Nachricht im Vorgangsraum durch die Behörde zugesandt werden. Die Antragsstellenden können im Anschluss die Unterlagen zusenden bzw. im Vorgangsraum hochladen und an die Behörde absenden. 

Der allgemeine Status ist jederzeit im Vorgangsraumbereich je Antrag sichtbar. 

Der Zugriff auf die Versionen der Dokumente aus Antragstellersicht kann im Rahmen der Weiterentwicklung noch optimiert werden. Derzeit ist das aber auf der zeitlich geordneten Nachrichtenliste schon nachvollziehbar. Die Tests in anderen Ländern haben hier keinen zwingenden kurzfristigen Handlungsbedarf ergeben. 

Ja, der Vorgangsraum kann z. B. für Behördenbeteiligungen genutzt werden. Dokumente in Papierform wären zuvor einzuscannen. Grundsätzlich kann eine untere Bauaufsicht beliebige PDF-Dokumente im Online-Dienst hochladen. Man könnte in diesem Fall auch den Antragsteller zum Vorgang einladen, so dass Nachforderungen und Bescheidzustellung möglich sind.

Ja, die Weiterleitung der Bauvorlagen im Genehmigungsfreistellungsverfahren von den Gemeinden an die UBABs ist in der Referenzlösung enthalten. 

8. Anwendung/Lösung - Betrieb

Es existiert ein Vorgangsraum pro UBAB mit einer URL für jede Gemeinde, die im Zufi eingetragen werden kann. Lt. EfA Mindestanforderung ist ein bundesweites Gesamtportal erforderlich, was nicht länderspezifisch ist. Dem nachnutzenden Land wird zusätzlich eine einzelne URL zur Verfügung gestellt, worüber das Bauinteresse lokalspezifisch bekundet werden kann und eine entsprechende Weiterleitung an die verantwortliche Behörde stattfindet. Zudem werden im Portalverbund zu den Leistungen Zuständigkeiten und Online-Dienste (URL) hinterlegt. Der Zuständigkeitsfinder leitet darüber automatisch dann direkt zur entsprechenden URL weiter. Es wird jedoch empfohlen, dass sich auf Landesebene nicht explizit damit aktuell auseinandergesetzt werden soll. 

Im Rahmen der Mitnutzung wird die Baugenehmigung Online zentral durch den Landes-IT-Dienstleister aus Mecklenburg-Vorpommern, DVZ M-V GmbH, betrieben. 

9. Anwendung/Lösung - Datenspeicherung und Datenschutz

Der Vorgangsraum ist eine Kommunikations- und Kooperationsplattform und dient nicht der Archivierung. Archivierung von Vorgängen in der Haus-IT kann durch eine extra Tätigkeit erfolgen. Außerdem können die Vorgänge bei den Piloten automatisiert in deren DMS übertragen. So dass die Archivierung und Langzeitarchivierung über die kommunale Haus-IT erfolgt. Im Rahmen der Weiterentwicklung stehen detailliert konfigurierbare Archivierungs- und Lösch-Funktionen im Plan, um die Speicherressourcen des Vorgangsraums mit archivierten Vorgängen nicht weiter zu belasten. 

Im Rahmen des Umsetzungsprojekts Bauvorbescheid und Baugenehmigung wird eine zentrale Speicherung der Daten angestrebt. Das Hosting erfolgt bei der DVZ M-V GmbH in Schwerin. Damit werden dort die Daten zentral gespeichert. Die Daten können anschließend in die DMS-Systeme der jeweiligen Behörde überführt werden. Mit Fertigstellung der Schnittstelle XBau auch in den Fachanwendungen, können die Daten auch in Fachverfahren abgelegt werden. 

10. Anwendung/Lösung - Formvorschrift/Signatur/Freizeichnung

Dokumente können heruntergeladen, außerhalb des Online-Diensts geändert oder mit Vermerken versehen und wieder hochgeladen/ versandt werden. Um den Antragsstellenden mitzuteilen, welche Dokumente für die Genehmigung final gelten, können diese Unterlagen den Antragsstellenden z.B. zusammen mit dem Bescheid zugesandt werden. 

Ja alle mitarbeitenden Personen benötigen ein Nutzerkonto für den Zugang zum System und die Freizeichnung. Die Identifizierung erfolgt über das Nutzerkonto, wo auch die Sicherheitsanforderungen definiert werden. Das benötigte Vertrauensniveau kann hier konfiguriert werden. 

Die Funktion wurde in den Entwicklungsplan aufgenommen und für die nächste Entwicklungsstufe vorgemerkt. 

Der Bescheid wird dem Antragsteller gegenwärtig in den Vorgangsraum zugestellt. Die aktuelle technische Lösung ist im Sinne der rechtlichen Vorschriften nicht ausreichend. Rechtsverbindlich kann ausschließlich mit dem interoperablen Nutzerkonto zugestellt werden (nur dann können sämtliche Unterlagen mit Nebenbestimmungen auch angehangen werden). Im Entwicklungsplan für 2021 stehen bereits Arbeitspakete für zusätzliche technische Maßnahmen (Behördensiegel etc.). Zudem besteht ein Austausch mit der FITKO über den Kommunikationsweg und dadurch mittelbar zur FINK-Arbeitsgruppe. 
 

Bislang nicht in der Lösung enthalten. Die Pilotkommunen in M-V haben sich zur Abweichung von Schriftformerfordernissen eine Genehmigung nach dem Kommunalen Standarderprobungsgesetz eingeholt und demnach sich von sämtlichen Schriftformerfordernissen befreien lassen. Die Pilotlösungen lassen den Signaturdienst aktuell über das Dokumentenmanagementsystem laufen. Die digital signierten Dokumente werden in den Vorgangsraum geladen. In der EfA-Lösung selbst ist die Funktionalität bislang nicht gegeben. Der Signaturdienst ist für die EfA-Lösung jedoch als Anforderung lt. Entwicklungsplan geplant. Ein Verzicht auf das Schriftformerfordernis wird im Rahmen einer Gesetzesnovelle angestrebt. Als Vertrauensniveau wurde die Stufe „niedrig“ festgestellt. Das zu verwendende Vertrauensniveau ist landespezifisch konfigurierbar. 

Die digitale Erstellung der Bescheide und medienbruchfreie, elektronische Übermittlung ist u.a. Thema der Weiterentwicklung. 

11. Anwendung/Lösung - Nutzerkonto/Verfahrensbeteiligte

In M-V erfolgt die Anmeldung über das Bürgerkonto MV-Nutzerkonto. In den nachnutzenden Ländern kann das jeweilige Nutzerkonto des Landes angeschlossen werden. Sobald das Unternehmenskonto verfügbar ist, kann auch dieses angeschlossen werden. 

Die beteiligten Stellen sind über Nutzergruppen frei definierbar. In diesen Nutzergruppen werden intern die Beteiligten festgelegt. Die Nutzung erfolgt nicht über ein Landes-Nutzerkonto (obwohl das technisch möglich wäre), sondern durch lokale Nutzerkonten im Vorgangsraum. Weitere Behörden und Gemeinden werden als Nutzergruppen angelegt und deren Mitarbeiter:innen bekommen ein lokales Nutzerkonto. 

Die Anwendungsfälle der privaten Nachbarn wurden bereits analysiert und besprochen. Diese sind im System aber noch nicht umgesetzt. Nach derzeitiger Planung werden die Nachbarn über das Landes-Nutzerkonto mit in den Vorgangsraum eingeladen. 

Nein, die erste Person, die den Antrag/Vorgang eröffnet, wählt die entsprechende Rolle. Danach können weitere Rollen zur Mitarbeit eingeladen werden, diese registrieren sich dann automatisch für ihre jeweilige Rolle. Die Zuordnung der Rollen kann unter Berechtigungen zugewiesen oder verändert werden. 

Bislang ist nur eine persönliche Anmeldung möglich. Perspektivisch kann, wenn vorhanden, das Unternehmenskonto angebunden werden. Die Entwicklung des Unternehmenskontos erfolgt grundsätzlich unabhängig und außerhalb der Themenfeldbearbeitung. Diese wird zentral über den ELSTER-Verbund geregelt. Sobald ein Unternehmenskonto vorhanden ist, ist geplant, dieses auch im Rahmen der Baugenehmigung Online einzusetzen. 

Technisch können Prüfingenieure über die Tätigkeit der externen Beteiligung einbezogen werden. Konkrete Praxis-Test stehen dafür noch aus. Über einen Rückkanal können die Prüfingenieure ihre lokal signierten Dokumente an die Sachbearbeitung übersenden. 

Nein, die Beteiligung kann nur vom zentralen Sachbearbeitenden in der UBAB ausgesprochen werden. 

12. Anwendung/Lösung - Postfach

Die Baugenehmigung Online ist bereits mit interoperablen Service-Konten kompatibel. Die Bereitstellung dieser länderspezifischen Service-Konten liegt in der Verantwortung der Länder. Besitzt ein Land ein interoperables Service-Konto, ist es auch im Kontext der Baugenehmigung interoperabel. Liegt in einem Land X ein nicht-interoperables Service-Konto vor, kann es vom Nutzer trotzdem für die Baugenehmigung Online genutzt werden, sofern der Antrag von einer Behörde in Land X bearbeitet wird. Wird der Antrag bei einer Behörde in Land Y eingereicht (und ist dort der Online-Dienst ebenfalls umgesetzt), muss die Anmeldung über das Service-Konto in Land Y erfolgen. Ein interoperables Postfach wird ebenfalls angeschlossen, sobald es länderseitig zur Verfügung steht. Aktuell wird mit einer Anbindung des interoperablen Postfachs in Q4/2021 gerechnet. 
Weiterhin ist jede Antragsstrecke ist mit einer konkreten URL versehen, die in den Portalverbünden hinterlegt werden kann. Somit kann der Antragsteller über die Navigation im Portalverbund direkt zu dem richtigen Verfahren geleitet werden. Die digitale Baugenehmigung erfüllt damit die Voraussetzungen für einen interoperablen Portalverbund. 

Ja, der Vorgangsraum funktioniert dann weiterhin so wie vorgestellt. Wenn das MV Nutzerkonto ein Postfach erhält, werden die Nachrichten dorthin gesendet. Momentan ist im Vorgangsraum das Postfach als Platzhalter eingerichtet. Die kollaborative Antragserstellung im Vorgangsraum ist unabhängig von der Existenz des Postfachs. Aktuell werden Nachrichten der Sachbearbeiter:in an die Besitzer:in des Vorgangsraums gesendet. 

Es gibt bereits einen Ansatz, der aber den in der Entwicklung befindlichen interoperablen Servicekonten-Ansatz noch nicht berücksichtigt. Konkret gibt es Schnittstellen für Unternehmenskonto und Postfach z.B. auf der OSI Plattform (Sachsen-Anhalt). 

Hierfür ist eine Einschätzung aus fachlicher/rechtlicher Sicht notwendig. Wenn erforderlich kann dieser Text aufgenommen werden. Es muss abgestimmt werden, ob ein Postfach notwendigerweise an das Nutzerkonto gebunden werden soll und dass ein digitaler Antrag nur möglich ist, wenn das Postfach gegeben ist. Zudem soll abgestimmt werden, wo während der Antragsstellung darauf hingewiesen werden kann, dass ein Postfach angelegt werden sollte. Hierbei müsste die gesamte User Journey betrachtet werden. 

Ein interoperables Postfach ist technisch nicht zwingend erforderlich; jedoch gemäß OZG. Es gibt einen Platzhalter für das interoperable Postfach, welches umgestellt wird, sobald dieses Postfach verfügbar ist. 

13. Anwendung/Lösung - Schnittstellen

Die Entwicklung des Unternehmenskontos erfolgt grundsätzlich unabhängig und außerhalb der Themenfeldbearbeitung. Die Entwicklung wird zentral über den ELSTER-Verbund geregelt. Sobald ein Unternehmenskonto vorhanden ist, ist geplant, dieses auch im Rahmen der Baugenehmigung Online einzusetzen. 

Im Rahmen der Weiterentwicklung ist eine Anbindung möglich. Über den kommunalen Dienstleiser in RLP (KommWIS) wird moreRubin – d.h. der Kooperationspartner im Bereich Ratsinfo - vertrieben. Dort wurde mit OParl eine Standardschnittstelle, die auch andere Hersteller unterstützen - umgesetzt. Mit dem RIS-Hersteller wurde folgender Anwendungsfall für sinnvoll erachtet und erarbeitet: Die Sachbearbeiter:in bekommt im BGV die Tätigkeit „Dateien des Bauantrags/Genehmigungsverfahrens als Sitzungsvorlage verwenden“, wodurch die relevanten Dateien und Daten des Vorgangs im RIS als Sitzungsvorlage verwendet werden können. Das können z.B. Pläne sein.- Im RIS bekommt die Sachbearbeiter:in die Funktion „Dokument dem Baugenehmigungsverfahren zugänglich machen", worüber definierte Dokumente, z.B. Beschlüsse zu einem Baugenehmigungsverfahren, zum Genehmigungsverfahren gelangen und damit „Teil der Bauakte bzw. der Unterlagen des Baugenehmigungsverfahrens“ werden.- Konkrete technische Vorüberlegungen (Maschine zu Maschine Schnittstellen mit Benachrichtigung und Datenaustausch) wurden intern vorbesprochen und skizziert. 

Nein, derzeit sind noch keine Register angeschlossen. Hierzu finden länderübergreifende Abstimmungen statt, da zumeist entsprechende Register mit Schnittstellen und automatische Abfragemöglichkeiten von außen erst aufgebaut werden müssen. Sobald entsprechende Register verfügbar sind, können diese als Ausbaustufe entsprechend integriert werden. 

Die Schnittstelle zu ePay21 muss noch entwickelt werden. Hierfür sind Abstimmungen zwischen dem Zahlungsanbieter und den IT- Dienstleistern notwendig. 

Die XBau 2.2 Schnittstelle wird für die bereits live verfügbare Lösung im Landkreis Nordwestmecklenburg entwickelt. Erst im Anschluss kann eine Schnittstellenbeschreibung erfolgen. 

Eine Anbindung der Fachverfahren über die Schnittstelle XBau wird in einer nächsten Ausbaustufe entwickelt. Entscheidend wird auch sein, ob der jeweilige Fachverfahrenshersteller sein System entsprechend XBau-konform öffnet. 

An einer Anbindung der FV über eine XBau Schnittstelle wird aktuell gearbeitet (ProBauG) Hierbei muss auch der Fachverfahrenshersteller die Nutzung von seiner Seite aus gewährleisten. Außerdem nutzen wir kurzfristig die Möglichkeit zur indirekten Anbindung der FV über das DMS bzw. über eine Netzwerklaufwerk. 

Fachverfahrenshersteller und Portal müssen die XBau-Standards parallel umsetzen. Zudem gibt es auch die Möglichkeit, zwischen Fachverfahren und Vorgangsraum das Dokumentenmanagementsystem zwischenzuschalten oder ein Netzwerklaufwerk. Zudem wird in dem Kontext auf die Abwärtskompatibilität der Schnittstellen eingegangen, die von Brain-SCC nochmals überdacht werden sollen. Ad hoc sollte die Fachsoftware den XBau Standard nachprogrammieren, allerdings benötigt dies ein Release-Management. 

Das Antrags- und Fallmanagement (Basiskomponente in M-V) ist kein Open-Source System. Es stehen aber alle notwendigen Lizenzen bzw. Nutzungsreche ohne Zusatzkosten im Rahmen der Wartung und Pflege zur Verfügung. 

Die FIM-Informationen sind von M-V noch zu erstellen. Sobald dies erfolgt ist, werden Sie auf der OZG-IP bereitgestellt. Die FIM-Informationen werden aber nur das Landesrecht M-V abbilden. Für die Mitnutzung nach dem EfA-Modell und den entsprechenden Roll-Out in den einzelnen Behörden Ihres Bundeslandes ist das Vorliegen der FIM-Informationen nicht erforderlich, sodass mit der Mitnutzung bereits begonnen werden kann. 

Der Online-Dienst der digitalen Baugenehmigung wird über XBau (aktuell 2.2.) an das Fachverfahren angebunden. Die Übertragung erfolgt über OSCI Transport inklusive XTA Webservice.

Der Antrag im Online-Dienst muss XBau konform sein, die XTA Übermittlung muss funktionieren (dafür benötigt der LK eine VPS mit DVDV Eintrag) das Fachverfahren muss die XBau Nachricht empfangen und lesen können.

Aktuell laufen die Arbeiten am Nachrichtentyp 0200 Antragseingang. Darauf aufbauend gibt es Abstimmungen mit Prosoz zur Umsetzung der weiteren Nachrichtentypen bis voraussichtlich Mitte 2022.

In Mecklenburg-Vorpommern wird die ZVP MV genutzt. In anderen Bundesländern wird als Standard epayBL angebunden. Zudem können nach Bedarf bzw. Interesse folgende Zahlungsanbieter angebunden werden: PayPal, giropay, SOFORT, ePayBL, paydirekt, ZVP MV.

Aktuell wird XBau entwickelt, die Umsetzung ist geplant für November 2022.

Im Rahmen der Einrichtung des Vorgangsraum, richtet brain-SCC einmalig die Schnittstelle vom Vorgangsraum zum DMS ein. Dafür wird eine Zuarbeit der entsprechenden Parameter seitens des mitnutzenden Landes benötigt.

Ein Anschluss via FIT-Connect wurde zumindest ins Backlog aufgenommen. Zudem arbeitet brain-SCC bei FIT-Connect mit. Bislang ist die FIT-Connect Anbindung noch nicht in konkrete Planungen überführt worden. Dies ist auch davon abhängig, ob FIT-Connect als EfA-Mindestanforderung zu berücksichtigen ist.

Ja,unter folgendem Link: https://www.xrepository.de/api/xrepository/urn:xoev-de:bmk:standard:xbau:dokumentation:DVDV_EintragungskonzeptNutzung

14. Nutzung - Administration

Es ist keine (auch keine redaktionelle) Administration im nachnutzenden Land nötig. Etwaige Anpassungen für ein Land, einen Landkreis oder eine Gemeinde übernimmt brain-SCC. Änderungsbedarfe müssen aber durch das mitnutzende Land formuliert werden. 

15. Nutzung - Anpassung/Weiterentwicklung

An der XBau-Spezifikation selbst sind keine länderspezifischen Anpassungen notwendig, da XBau standardisiert ist. Für die Anbindung eines Fachverfahrens ist lediglich erforderlich, dass der jeweilige Fachverfahrenshersteller eine Schnittstelle bereitstellt. 

Eine landesspezifische Entwicklung über die rechtlich erforderlichen Anpassungen hinaus ist möglich. Diese können unter anderem eine graphische oder eine technische Anpassung beinhalten. 

Die Referenzlösung bietet die Möglichkeit, Anpassungen an die Bedarfe anderer Bundesländer vorzunehmen. Dies umfasst sowohl die Anpassung an (landes-) rechtliche Unterschiede zwischen den Bundesländern, technische Unterschiede (u.a. Anschluss unterschiedlicher Paymentanbieter) als auch Anpassungen in der Aufmachung (graphische Ausgestaltung, Einbindung des Wappens des jeweiligen Bundeslandes, etc…). Es wird daher eine „bundeslandspezifische Variante“ implementiert. Im Sinne des „Einer für Alle“ Prinzips verbleibt das Hosting zentral beim DVZ, dem Landes-IT-Dienstleister in Mecklenburg-Vorpommern. Eine detaillierte Übersicht zu den Schritten für eine Übernahme können Sie der Checkliste für die Mitnutzung entnehmen. 

Bisher wurde dafür noch keine detaillierte Unterlage erstellt. Anpassen per Konfiguration lassen sich insbesondere: Datenschutzerklärung, Impressum, Beschreibungen des Online-Dienstes, Datenschutzbestätigung pro Online-Dienst, Rollen im Vorgangsraum, Berechtigungen im Freizeichnungsprozess.  

16. Nutzung - Betriebskosten

Im Rahmen des Konjunkturpakets werden dem Themenfeld Bauen & Wohnen für die Digitalisierung der Leistung Bauvorbescheid und Baugenehmigung Mittel vom Bund zur Verfügung gestellt. Diese Mittel können nach erfolgreicher Antragstellung und bei entsprechender Anzahl an nachnutzenden Bundesländern gestaffelt abgerufen werden. Die Einführung der digitalen Lösung in anderen Ländern kann – bei erfolgreicher Beantragung – darüber bis Ende 2022 finanziert werden. Der langfristige Betrieb wird dann gemeinschaftlich durch die Länder zu finanzieren sein. 

Nein. Nach Auslaufen der Konjunkturmittel des Bundes ist vorgesehen, dass die Entwicklung zusätzlicher Antragsstrecken/Vorgangstypen durch den Steuerungskreis gemeinsam entschieden wird.

Die stimmberechtigten Parteien bemühen sich darum, bis Sommer/Spätsommer 2022 gemeinsam einen Verteilungsschlüssel für die länderübergreifenden Kosten zu beschließen. Diese Entscheidung sollte mindestens für 2023 tragen. Es ist vorstellbar, dass der Steuerungskreis über zukünftige Änderungen des Verteilungsschlüssels für ein Folgejahr diskutiert und entscheidet. Ein Änderungsbedarf könnte sich z. B. ergeben, wenn weitere Länder nachnutzen oder weitere Vollzugsbehörden angeschlossen werden. Auch zukünftige Entscheidungen des IT-Planungsrates wären ggf. zu berücksichtigen.

17. Nutzung - Checkliste/Fahrplan Nachnutzung

Verfahrensablauf kann diskutiert werden, gliedert sich grundsätzlich in Einrichtung der Pilot UBAB mit Anlegen des Vorgangsraums, Registrierung der Nutzergruppen und Nutzer:innen, Schulung und Testphase. Checklisten und Fahrplan wurden entwickelt und zur Verfügung gestellt. 

Aktuell haben vier Länder einer Mitnutzung zugesagt und zehn Länder sind interessiert einer Mitnutzung des Digitalen Bauantrags.

18. Nutzung - Dritte Dienstleister

Nein. Die Weiterentwicklung erfolgt durch den IT-Dienstleister brain-SCC. Die Weiterentwicklung soll zentral für alle Länder über den „Mitnutzungssteuerungskreis“ bestimmt werden, um einen einheitlichen Stand in allen (mit-)nutzenden Bundesländern zu gewährleisten. 

19. Nutzung - Implementierung

Der Vorgangsraum lässt sich in eine landesspezifische Architektur einbinden. Entsprechende Anforderungen und Überlegungen finden auch mit anderen Bundesländern statt. 

Das Nutzerkonto und die Bezahlplattform können über Schnittstellen angebunden werden. Aktuell stellt das System den Bescheid nur zu – weitere Abstimmung zur Anbindung zum elektronischen Bescheidsystem mit Signatur sind notwendig. 

Wann für welche untere Bauaufsichtsbehörde ein Vorgangsraum installiert wird, entscheidet das jeweilige nachnutzende Land. Der flächenhafte Rollout in einem Land kann in mehreren Wellen erfolgen. Auch zu einem späteren Zeitpunkt können jederzeit weitere untere Bauaufsichtsbehörden angeschlossen werden.

Für jede untere Bauaufsichtsbehörde wird ein Vorgangsraum installiert bzw. ein Mandant eingerichtet.

Für das Genehmigungsfreistellungverfahren nach Bauordnungsrecht auf gemeindlicher Ebene ist vorgesehen, dass Gemeinden im Vorgangsraum der unteren Bauaufsicht eingerichtet werden. Schulungen und Support sind vorgesehen.

Aktuell gibt es keine Roadmap dazu, eine solche Übersicht befindet sich aktuell in der Erstellung.

20. Nutzung - Interoperables Nutzerkonto

Brain-SCC kann die Umsetzung durchführen. Dies muss jedoch vom nachnutzenden Land über das DVZ kommuniziert werden. 

Das DVZ ist für das interoperable Nutzerkonto zuständig. 

21. Nutzung - Rechtsgrundlage

Die Anpassung an das Bauordnungsrecht erfolgt über Konfigurationen. 

Für die vertragliche Ausgestaltung wird eine Zusammenarbeit auf Basis des FIT-Stores angestrebt. Dieser stellt mit seinen AGBs eine einheitliche rechtliche Grundlage für die länderübergreifenden Zusammenarbeit dar. 

22. Nutzung - Technische Informationen

Relevant ist die Information, welche DMS und Fachverfahren in den jeweiligen unteren Bauaufsichten und Gemeinden genutzt werden und ab wann XBau 2.2 im Fachverfahren implementiert ist. Da sich M-V um die technischen Details der Mitnutzung kümmert, sind aktuell nur die technischen Informationen erforderlich, die im Mitnutzungssteuerungskreis unter den nächsten Schritten aufgeführt sind. Sollten weitere Informationen benötigt werden, kommt das EM M-V auf Sie zu. 

23. Nutzung - Webpräsenz

Das mitnutzende Land oder die nachnutzende Vollzugsbehörde stellt auf einer eigenen Webseite Informationen bereit (Informationen rund ums Bauen, Rechtsgrundlagen, Öffnungszeiten Bauamt, Ansprechpartnern, Besuchszeiten usw.). Solche Webseiten oder Systeme (z. B. Infodienste-MV) existieren typischerweise bereits. Damit der Online-Dienst vom Nutzenden möglichst leicht zu finden ist, sollten diese bestehenden Webseiten prominente Links auf den Online-Dienst aufführen. Weitere Internetseiten sind von Seiten des mitnutzenden Landes nicht erforderlich.