FAQ Nachnutzung nach "EfA" Prinzip
Die digitale Baugenehmigung steht zur Nachnutzung für andere Bundesländer, Landkreise und Kommunen nach dem EfA Prinzip zur Verfügung. Anpassungen an die spezifischen Gegebenheiten können unkompliziert und schnell über Konfigurationen durchgeführt werden.
Die Nachnutzung wird über den Fit-Store umgesetzt.
Am letzten Montag jeden Monats findet der Nachnutzungssteuerungskreis statt. Interessenten können sich gern an den nebenstehend aufgeführten Ansprechpartner im Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern, Herrn Christoph Vollmer, wenden.
Im Folgenden finden Sie die FAQs zur Digitalen Baugenehmigung
Die FAQ bieten einen Überblick zu gängigen Fragen des OZG-Projekts, sowie der Online-Lösung zur Baugenehmigung. Ebenso werden relevante Fragen beantwortet, die sich auf die Nachnutzung der Online-Lösung als EfA-Leistung beziehen.
1. OZG Projekt - Projektziel
1.1 Worum geht es bei dem Projekt?
Ziel ist die Digitalisierung der Antragstellung von Bauvorbescheid und Baugenehmigung im Rahmen des OZG. Dies beinhaltet eine verwendbare digitale Lösung zur Antragstellung und teilweise -bearbeitung mittels Vorgangsraum zu entwickeln.
1.2 Welche Qualitätsziele liegen für das Projekt vor?
Die Qualitätsziele des Projekts orientieren sich an den Kriterien des OZG des Bundes. Weitere Informationen sind dem OZG-Leitfaden sowie der Übersicht zu Servicestandards zu entnehmen. Zudem kommen das OZG-Reifegradmodell und die EfA-Mindestkriterien zur Anwendung.
2. OZG Projekt - Projektzeitplan
2.1 Welche Zeitplanung gilt für die Projektphasen, Arbeitspakete, Aufgaben etc. (Projektstruktur)?
Die Konzeptionsphase des Projektes wurde im ersten Halbjahr 2020 abgeschlossen, seitdem befindet sich das Projekt in der Phase der Referenzimplementierung. Die zentralen Meilensteine sind der Go Live im Januar 2021 und ein Abschluss der Referenzimplementierung zum März 2022.Die aktuelle Zeitplanung kann zu jeder Zeit der OZG-Informationsplattform entnommen werden.
3. OZG Projekt - Projektumfang
3.1 Welche weiteren Verfahren zum Vereinfachten Genehmigungsverfahren und der Genehmigungsfreistellung sollen umgesetzt werden?
Die Referenzlösung, die im Januar 2021 im Landkreis Nordwest-Mecklenburg pilotiert wurde, bildet das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren ab. Die Entwicklung der Referenzlösung für das Genehmigungsfreistellungsverfahren wurde im März 2021 abgeschlossen. Das erste Amt wurde erfolgreich angeschlossen. In einem weiteren Schritt soll auch das normale Baugenehmigungsverfahren entwickelt und implementiert werden. Da dieses Verfahren, wie auch das Genehmigungsfreistellungsverfahren, auf dem Prototyp des vereinfachten Baugenehmigungsverfahrens aufbaut, ist mit einer beschleunigten Entwicklung zu rechnen. Darüber hinaus sollen perspektivisch auch noch weitere Leistungen rund um das Baugenehmigungsverfahren, wie die Baubeginnsanzeige, die Abbruchanzeige, etc., im bestehenden System bereitgestellt werden. Eine konkrete Zeitleiste liegt hierfür jedoch noch nicht vor. Geplant sind u.a.: Abbruchanzeige, Anzeige der Nutzungsaufnahme, Ausnahmegenehmigung von Veränderungssperren, Baubeginnanzeige, Bauvorbescheid und Baugenehmigung und Bauvorhabenvorankündigung. Weitere Informationen zu den geplanten LeiKa-Leistungen finden sich auf der OZG Informationsplattform.
3.2 Absehbar wird neben der digitalen Antragstellung auch die analoge Form weiterhin zugelassen werden müssen. Ist die EfA-Lösung in diesen Fällen für ein teildigitalisiertes Verfahren, für z. B. Ämterbeteiligung nutzbar?
Ja. Unsere Piloten arbeiten bereits im teildigitalisierten Verfahren.
3.3 Sind weitere LeiKas für den digitalen Bauantrag in Planung?
Im Laufe dieses Jahres 2021 werden zum einen weitere LeiKas der Leistung Bauvorbescheid und Baugenehmigung sowie inhaltlich eng verwandte Leistungen umgesetzt. Für die Leistung Bauvorbescheid und Baugenehmigung werden beispielsweise die vollständige Baugenehmigung, der Bauvorbescheid und die Teilbaugenehmigung an den bestehenden Online-Dienst angeschlossen. Des Weiteren werden verwandte Leistungen wie die Baubeginnsanzeige, die Anzeige zur Nutzungsaufnahme und die Bauvorhabenvorankündigung ab Q4/2021 umgesetzt. Darüber hinaus ist die Implementierung der Leistungen Abbruchanzeige und der Ausnahmegenehmigung von Veränderungssperren nach BauGB vorgesehen, voraussichtlich direkt im Antrag für die Baugenehmigung.
3.4 Gibt es eine Übersicht über die noch zu digitalisierenden Leistungen?
Ja, es gibt eine Übersicht zu Bauvorhaben 1 unter folgendem Link im SharePoint zum Rollout in MV: https://teamportale.mv-regierung.de/pz/bauantragsverfahren/Allgemeines/211220_Bauvorhaben%201%20-%20Planung%20Konzeption%20und%20Go-Live_Gantt.pdf
und unter folgendem Link im SharePoint zur Mitnutzung: https://teamportale.mv-regierung.de/pz/ozgleistungen/Allgemeines/211220_Bauvorhaben%201%20-%20Planung%20Konzeption%20und%20Go-Live_Gantt.pdf
Für Bauvorhaben 2 gibt es eine Übersicht über alle OZG-Leistungen unter folgendem Link: https://informationsplattform.ozg-umsetzung.de/iNG/app/projects?nav=RegKO_RO&tb=projects&qf=_catalogRec%5B11281%5D%7B%22name%22:%22Bauvorhaben%202%22,%22leaf%22:false,%22depth%22:1%7D_vArt%5BOZG-Leistung%5D&col1=6&col2=12&col3=98&col4=94&col5=24&col6=74&col7=75&col8=59
4. OZG Projekt - Projektrollen/-Verantwortlichkeiten
4.1 Wer ist die "Projektgruppe"?
Die (landesinterne) Projektgruppe setzt sich primär aus Vertreter:innen des Energieministeriums und des IT-Dienstleisters in Mecklenburg-Vorpommern zusammen. Sie beschäftigt sich primär mit der Entwicklung der Online-Lösung in Mecklenburg-Vorpommern.
4.2 Wer leitet das Projekt „OZG-Referenzimplementierung Digitales Bauantragsverfahren“?
Die OZG-Leistung „Bauvorhaben- und Baugenehmigung“ ist Teil des OZG-Themenfelds Bauen & Wohnen. Die Umsetzungsverantwortung hat das Energieministerium M-V. Der Themenfeldfederführer ist Hr. Bartsch.
4.3 Welche Rollen(-beschreibungen) und Verantwortlichkeiten werden in dem Projekt vergeben?
Die zu vergebenden Rollen auf dem Projekt lauten wie folgt: Themenfeldfederführer:in, Leistungsverantwortliche, Umsetzungskoordinator:in, Mitnutzungsmanager:in, IT-Dienstleister
4.4 Wer führt die Anforderungsaufnahme bzw. die Aufnahme von Spezifika in den unteren Bauaufsichtsbehörden durch?
Die Anforderungen an die Online Lösung der Antragstellung für die Baugenehmigung nimmt das Projektteam unter der Federführung des Energieministeriums M-V gemeinsam mit den IT-Dienstleistern brain-SCC und DVZ auf.
5. OZG Projekt - Projektkommunikation/-steuerung
5.1 Wie werden Informationen und Anforderungen der mitnutzenden Länder kommuniziert und gesteuert?
Die Informationen und Anforderungen werden in regelmäßig am letzten Montag des jeweiligen Monats stattfindenden Mitnutzsteuerungskreisen kommuniziert. Zudem können bei Interesse bilaterale Einzeltermine vereinbart, als auch per E-Mail, telefonisch und über einen Sharepoint kommuniziert werden. Hier nimmt der koordinierende Ansprechpartner Herr Christoph Vollmer eine zentrale Rolle ein, da die Kommunikation vor allem für die IT-Dienstleister brain-SCC und das DVZ über ihn erfolgen soll.
6. OZG Projekt - Administration
6.1 Gibt es ein Rechte- und Rollenkonzept für die Administration und Nutzerverwaltung?
Erste Gespräch zur Einrichtung einer landesweiten Administration und Nutzerverwaltung in MV über das DVZ müssen weiter konkretisiert werden.
7. Anwendung/Lösung - Antragsstellung/-bearbeitung
7.10 Könnte eine Aktenübersendung an die Verwaltungsgerichte über den Vorgangsraum erfolgen? Nach den einschlägigen Vorschriften (§ 55a VwGO) wäre dies über das besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo) möglich. Kann das beBPO angeschlossen werden?
Der Anschluss des beBPo an den Vorgangsraum erscheint sinnvoll. Die Anforderung wird derzeit evaluiert und ggf. in den weiteren Weiterentwicklungsplan aufgenommen.
7.11 Ist die Einlegung eines Widerspruchs möglich? Könnte die Widerspruchsbehörde ebenfalls angebunden werden bzw. ist eine Aktenübersendung an diese möglich?
Ein Widerspruchverfahren ist momentan noch nicht eingerichtet. Technisch ist die Einbindung der Widerspruchsbehörde über eine externe Beteiligung möglich. Die Anforderung wird bereits mit einigen Piloten konzipiert.
7.12 Gibt es Erfahrungsberichte von anderen Behörden zur digitalen Messung von Lageplänen in PDF-Form?
Folgenden Erfahrungsbericht gibt es dazu aus Nordwestmecklenburg: Laut Bauvorlagenverordnung dürfen nur PDF-Dateien hochgeladen werden und keine andere Dateitypen. In Nordwestmecklenburg ist die Messfunktion produktiv im Einsatz (DMS d.3 view). Die Funktion ist grundsätzlich nicht ungenauer als eine Messung mit Papier und Lineal von einem Ausdruck. Für genauere Messungen würde das GDZ NWM nur das KGIS empfehlen, welches bei nicht eingemessenen Objekten nur über Verhältnis-Rechnungen zum Planansatz als sinnvoll eingestuft wird.
7.1 Sind Automatisierungsprozesse im Zusammenhang mit der Antragstellung enthalten?
Die Grundlagen zur Umsetzung dieser Ansätze sind bereits geschaffen. Viele Aktivitäten müssen derzeit noch manuell ausgeführt werden. Es ist ein wichtiges Ziel, diese Halbautomatisierung bzw. Vollautomatisierung im Rahmen des Tätigkeitskonzeptes in der Vorgangsverwaltung einzubauen. Es ist in der Weiterentwicklung vorgesehen.
7.2 Wie erfolgt die Sachbearbeitung innerhalb des Datenraums – insbesondere, wie und wo erfolgt die Ermessenausübung/ Abwägung? Wie kann ein Bearbeitungsmanagement abgebildet werden?
Für den Abwägungsprozess gibt es derzeit noch keine speziellen Tätigkeiten in der Vorgangsverwaltung. Bei Bedarf können diese im Rahmen der Weiterentwicklung geschaffen werden. Derzeit stehen dafür nur generische Tätigkeiten – wie Notiz hinzufügen, Datei hinzufügen und Office Dokumente erstellen zur Verfügung.
7.3 Ist der Datenraum von Antragsteller:in/Vorlageberechtigte:n komplett einsehbar oder gibt es auch Räume für interne Überlegungen der UBAB‘s, z. B. für die Bewertung der Stellungnahmen von Fachämtern/Gemeinden etc.?
Interne Überlegungen der UBAB‘s können durch interne Tätigkeiten im Vorgangsraum abgebildet werden. Diese sind dann nur für die BAB sichtbar. Die Tätigkeiten zur Kommunikation mit der Antragsteller:in haben eine „STATUS“ Einstellung – in Bearbeitung. Erst nach Abschluss der Tätigkeit wird diese dann für die Antragsteller:in zugreifbar.
7.4 Benötigen die Personen im kollaborativen Antragsprozess, um eingeladen werden zu können, ebenfalls ein Nutzerkonto? Wie erfolgt deren eindeutige Identifizierung in den Nutzerkonten (Frage des Datenschutzes)?
Ja, die Beteiligten benötigen auch ein Nutzerkonto. Die Beteiligten bekommen einen Einladungslink an eine beliebige E-Mail-Adresse zusammen mit einer Pin gesendet. Danach können Sie über den Einladungslink zum Vorgangsraum gelangen, sich mit Ihrem vorhandenen Nutzerkonto (= das jeweilige Nutzerkonto des Landes) anmelden. Falls sie noch kein Nutzerkonto haben, müssen sie sich vorher für ein Nutzerkonto registrieren. Nach der Anmeldung im Vorgangsraum wird der eingeladene Vorgang nach Eingabe der Pin zugänglich. Die Identifizierung wird im Nutzerkonto geregelt und ist nicht Teil der Referenzlösung. Zusätzlich kann im System eine hohe Sicherheitsstufe eingestellt werden, so dass die Registrierung im Nutzerkonto mit dem nPa erfolgen muss. Diese Funktionalität wird in Mecklenburg-Vorpommern im Laufe des Jahres 2021 verfügbar werden. Das BrainGeoCMS kann Nutzerkonten anderer Bundesländer mit nPa bereits heute schon anbinden – Beispiel Nutzerkonto OSI.
7.5 Wie wird mit nachträglich eingestellten Unterlagen, z.B. aufgrund von Nachforderungen oder bei Unterlagen, die erst nach der Baugenehmigung vorzulegen sind, umgegangen? (Benachrichtigung Gemeinde und UBAB; Überführen ins Fachverfahren etc.)
Nachforderungen können den Antragsstellenden als Nachricht im Vorgangsraum durch die Behörde zugesandt werden. Die Antragsstellenden können im Anschluss die Unterlagen zusenden bzw. im Vorgangsraum hochladen und an die Behörde absenden.
7.6 Ist eine Statusabfrage des Verfahrensstandes durch den AST möglich/ machbar?
Der allgemeine Status ist jederzeit im Vorgangsraumbereich je Antrag sichtbar.
7.7 Kann bei Änderungen an Plänen und Formularen eines bereits eingereichten Bauantrags der Versionsverlauf von Bauherr:in / Entwurfsverfasser:in nachvollzogen werden.
Der Zugriff auf die Versionen der Dokumente aus Antragstellersicht kann im Rahmen der Weiterentwicklung noch optimiert werden. Derzeit ist das aber auf der zeitlich geordneten Nachrichtenliste schon nachvollziehbar. Die Tests in anderen Ländern haben hier keinen zwingenden kurzfristigen Handlungsbedarf ergeben.
7.8 Wird der Vorgangsraum auch für auf Papier eingegangene Anträge, die die UBAB ggf. einscannt, genutzt werden können zur Beteiligung von Behörden und Dritten? Oder müssen hierfür – soweit vorhanden - die Möglichkeiten der Fachverfahren genutzt werden?
Ja, der Vorgangsraum kann z. B. für Behördenbeteiligungen genutzt werden. Dokumente in Papierform wären zuvor einzuscannen. Grundsätzlich kann eine untere Bauaufsicht beliebige PDF-Dokumente im Online-Dienst hochladen. Man könnte in diesem Fall auch den Antragsteller zum Vorgang einladen, so dass Nachforderungen und Bescheidzustellung möglich sind.
7.9 Ist die Weiterleitung der Anträge von den Gemeinden an die UBABs möglich?
Ja, die Weiterleitung der Bauvorlagen im Genehmigungsfreistellungsverfahren von den Gemeinden an die UBABs ist in der Referenzlösung enthalten.
8. Anwendung/Lösung - Betrieb
8.1 Zu der notwendigen Internetrepräsentation des Services im nachnutzenden Land: Angenommen jede untere Bauaufsichtsbehörde (UBAB) wird als eigener Mandant geführt, hat die Online-Lösung für jede UBAB eine eigene URL oder wie erfolgt die Zuordnung?
Es existiert ein Vorgangsraum pro UBAB mit einer URL für jede Gemeinde, die im Zufi eingetragen werden kann. Lt. EfA Mindestanforderung ist ein bundesweites Gesamtportal erforderlich, was nicht länderspezifisch ist. Dem nachnutzenden Land wird zusätzlich eine einzelne URL zur Verfügung gestellt, worüber das Bauinteresse lokalspezifisch bekundet werden kann und eine entsprechende Weiterleitung an die verantwortliche Behörde stattfindet. Zudem werden im Portalverbund zu den Leistungen Zuständigkeiten und Online-Dienste (URL) hinterlegt. Der Zuständigkeitsfinder leitet darüber automatisch dann direkt zur entsprechenden URL weiter. Es wird jedoch empfohlen, dass sich auf Landesebene nicht explizit damit aktuell auseinandergesetzt werden soll.
8.2 Wer übernimmt den Betrieb des Dienstes?
Im Rahmen der Mitnutzung wird die Baugenehmigung Online zentral durch den Landes-IT-Dienstleister aus Mecklenburg-Vorpommern, DVZ M-V GmbH, betrieben.
9. Anwendung/Lösung - Datenspeicherung und Datenschutz
9.1 Wie lange wird das Verfahren im Projektraum geführt? Was passiert nach Abschluss des Verfahrens mit dem Vorgang des Projektraums, insbes. wo und wie wird er archiviert?
Der Vorgangsraum ist eine Kommunikations- und Kooperationsplattform und dient nicht der Archivierung. Archivierung von Vorgängen in der Haus-IT kann durch eine extra Tätigkeit erfolgen. Außerdem können die Vorgänge bei den Piloten automatisiert in deren DMS übertragen. So dass die Archivierung und Langzeitarchivierung über die kommunale Haus-IT erfolgt. Im Rahmen der Weiterentwicklung stehen detailliert konfigurierbare Archivierungs- und Lösch-Funktionen im Plan, um die Speicherressourcen des Vorgangsraums mit archivierten Vorgängen nicht weiter zu belasten.
9.2 Wo wären die Daten bei einer Übernahme der Lösung konkret gespeichert, solange das Verfahren im Projektraum geführt wird? Können die Daten ggf. auch auf lokalen Servern der UBAB‘s abgelegt werden?
Im Rahmen des Umsetzungsprojekts Bauvorbescheid und Baugenehmigung wird eine zentrale Speicherung der Daten angestrebt. Das Hosting erfolgt bei der DVZ M-V GmbH in Schwerin. Damit werden dort die Daten zentral gespeichert. Die Daten können anschließend in die DMS-Systeme der jeweiligen Behörde überführt werden. Mit Fertigstellung der Schnittstelle XBau auch in den Fachanwendungen, können die Daten auch in Fachverfahren abgelegt werden.
10. Anwendung/Lösung - Formvorschrift/Signatur/Freizeichnung
10.1 Wie wird mit Änderungen in den PDF-Antragsunterlagen (insbesondere Prüfvermerke, Nebenbestimmungen in Form von Grüneinträgen in den Plänen) umgegangen? In welcher Form gelangen diese in den Vorgangsraum?
Dokumente können heruntergeladen, außerhalb des Online-Diensts geändert oder mit Vermerken versehen und wieder hochgeladen/ versandt werden. Um den Antragsstellenden mitzuteilen, welche Dokumente für die Genehmigung final gelten, können diese Unterlagen den Antragsstellenden z.B. zusammen mit dem Bescheid zugesandt werden.
10.2 Eine Freizeichnung kann durch zwei oder mehrere Personen (z.B. Bauherr:in und Entwurfsverfasser:in) getätigt werden. Ist es dazu erforderlich, dass sämtliche zur Freizeichnung berechtigte Personen ein Nutzerkonto haben?
Ja alle mitarbeitenden Personen benötigen ein Nutzerkonto für den Zugang zum System und die Freizeichnung. Die Identifizierung erfolgt über das Nutzerkonto, wo auch die Sicherheitsanforderungen definiert werden. Das benötigte Vertrauensniveau kann hier konfiguriert werden.
10.3 Derzeit erfolgt keine Freizeichnung nachgereichter Unterlagen durch die jeweiligen Entwurfsverfasser:innen. Wie kann diese erforderliche Funktion bis zur Mitnutzung eingebaut werden?
Die Funktion wurde in den Entwicklungsplan aufgenommen und für die nächste Entwicklungsstufe vorgemerkt.
10.4 Erfolgt eine digitale (rechtssichere) Zustellung nach §3aVwVfG / § 9 OZG?
Der Bescheid wird dem Antragsteller gegenwärtig in den Vorgangsraum zugestellt. Die aktuelle technische Lösung ist im Sinne der rechtlichen Vorschriften nicht ausreichend. Rechtsverbindlich kann ausschließlich mit dem interoperablen Nutzerkonto zugestellt werden (nur dann können sämtliche Unterlagen mit Nebenbestimmungen auch angehangen werden). Im Entwicklungsplan für 2021 stehen bereits Arbeitspakete für zusätzliche technische Maßnahmen (Behördensiegel etc.). Zudem besteht ein Austausch mit der FITKO über den Kommunikationsweg und dadurch mittelbar zur FINK-Arbeitsgruppe.
10.5 Gibt es Erfahrungen mit einem Signaturdienst, um das Schriftformerfordernis für die Baugenehmigung zu erfüllen? Welchem Vertrauensniveau entspricht die derzeit vorgesehene Authentifizierung der EfA-Lösung?
Bislang nicht in der Lösung enthalten. Die Pilotkommunen in M-V haben sich zur Abweichung von Schriftformerfordernissen eine Genehmigung nach dem Kommunalen Standarderprobungsgesetz eingeholt und demnach sich von sämtlichen Schriftformerfordernissen befreien lassen. Die Pilotlösungen lassen den Signaturdienst aktuell über das Dokumentenmanagementsystem laufen. Die digital signierten Dokumente werden in den Vorgangsraum geladen. In der EfA-Lösung selbst ist die Funktionalität bislang nicht gegeben. Der Signaturdienst ist für die EfA-Lösung jedoch als Anforderung lt. Entwicklungsplan geplant. Ein Verzicht auf das Schriftformerfordernis wird im Rahmen einer Gesetzesnovelle angestrebt. Als Vertrauensniveau wurde die Stufe „niedrig“ festgestellt. Das zu verwendende Vertrauensniveau ist landespezifisch konfigurierbar.
10.6 Werden Bescheide digital erstellt und (qualifiziert) signiert?
Die digitale Erstellung der Bescheide und medienbruchfreie, elektronische Übermittlung ist u.a. Thema der Weiterentwicklung.
11. Anwendung/Lösung - Nutzerkonto/Verfahrensbeteiligte
11.1 Über welches Konto melden sich die Bauvorlageberechtigten an (Bürgerkonto/ Unternehmenskonto)?
In M-V erfolgt die Anmeldung über das Bürgerkonto MV-Nutzerkonto. In den nachnutzenden Ländern kann das jeweilige Nutzerkonto des Landes angeschlossen werden. Sobald das Unternehmenskonto verfügbar ist, kann auch dieses angeschlossen werden.
11.2 Der Kreis der im Verfahren zu beteiligenden ist „frei definierbar“. Müssen die Beteiligten jeweils über ein Nutzerkonto verfügen? Wie erfolgt z. B. die Anbindung von weiteren Behörden und Gemeinden?
Die beteiligten Stellen sind über Nutzergruppen frei definierbar. In diesen Nutzergruppen werden intern die Beteiligten festgelegt. Die Nutzung erfolgt nicht über ein Landes-Nutzerkonto (obwohl das technisch möglich wäre), sondern durch lokale Nutzerkonten im Vorgangsraum. Weitere Behörden und Gemeinden werden als Nutzergruppen angelegt und deren Mitarbeiter:innen bekommen ein lokales Nutzerkonto.
11.3 Wie können Private (Nachbarn) eingebunden werden? Wie können diese identifiziert werden?
Die Anwendungsfälle der privaten Nachbarn wurden bereits analysiert und besprochen. Diese sind im System aber noch nicht umgesetzt. Nach derzeitiger Planung werden die Nachbarn über das Landes-Nutzerkonto mit in den Vorgangsraum eingeladen.
11.4 Erfolgt eine Registrierung nach Rollen (Bauherr:in, Entwurfsverfasser:in)?
Nein, die erste Person, die den Antrag/Vorgang eröffnet, wählt die entsprechende Rolle. Danach können weitere Rollen zur Mitarbeit eingeladen werden, diese registrieren sich dann automatisch für ihre jeweilige Rolle. Die Zuordnung der Rollen kann unter Berechtigungen zugewiesen oder verändert werden.
11.5 Ist eine Registrierung auch für juristische Personen möglich/wie wird mit Bürogemeinschaften, Unternehmen etc. verfahren?
Bislang ist nur eine persönliche Anmeldung möglich. Perspektivisch kann, wenn vorhanden, das Unternehmenskonto angebunden werden. Die Entwicklung des Unternehmenskontos erfolgt grundsätzlich unabhängig und außerhalb der Themenfeldbearbeitung. Diese wird zentral über den ELSTER-Verbund geregelt. Sobald ein Unternehmenskonto vorhanden ist, ist geplant, dieses auch im Rahmen der Baugenehmigung Online einzusetzen.
11.6 Ist auch die Einbeziehung der Prüfingenieur:innen möglich? Hier werden perspektivisch noch Schriftformerfordernisse für deren Prüfbericht erforderlich sein. Kann dies umgesetzt werden?
Technisch können Prüfingenieure über die Tätigkeit der externen Beteiligung einbezogen werden. Konkrete Praxis-Test stehen dafür noch aus. Über einen Rückkanal können die Prüfingenieure ihre lokal signierten Dokumente an die Sachbearbeitung übersenden.
11.7 Kann eine beteiligte Fachstelle eine dritte Fachstelle beteiligen (z.B. Beteiligung des Denkmalfachbehörde durch die Denkmalschutzbehörde)?
Nein, die Beteiligung kann nur vom zentralen Sachbearbeitenden in der UBAB ausgesprochen werden.
12. Anwendung/Lösung - Postfach
12.1 Wann wird der digitale Bauantrag die Voraussetzungen für den interoperablen Portalverbund erfüllen?
Die Baugenehmigung Online ist bereits mit interoperablen Service-Konten kompatibel. Die Bereitstellung dieser länderspezifischen Service-Konten liegt in der Verantwortung der Länder. Besitzt ein Land ein interoperables Service-Konto, ist es auch im Kontext der Baugenehmigung interoperabel. Liegt in einem Land X ein nicht-interoperables Service-Konto vor, kann es vom Nutzer trotzdem für die Baugenehmigung Online genutzt werden, sofern der Antrag von einer Behörde in Land X bearbeitet wird. Wird der Antrag bei einer Behörde in Land Y eingereicht (und ist dort der Online-Dienst ebenfalls umgesetzt), muss die Anmeldung über das Service-Konto in Land Y erfolgen. Ein interoperables Postfach wird ebenfalls angeschlossen, sobald es länderseitig zur Verfügung steht. Aktuell wird mit einer Anbindung des interoperablen Postfachs in Q4/2021 gerechnet.
Weiterhin ist jede Antragsstrecke ist mit einer konkreten URL versehen, die in den Portalverbünden hinterlegt werden kann. Somit kann der Antragsteller über die Navigation im Portalverbund direkt zu dem richtigen Verfahren geleitet werden. Die digitale Baugenehmigung erfüllt damit die Voraussetzungen für einen interoperablen Portalverbund.
12.2 Welche fachlichen Änderungen sind mit der Anbindung der interoperablen Servicekonto-Postfächer verbunden? Funktioniert der Vorgangsraum dann weiterhin wie vorgestellt und ist eine kollaborative Bearbeitung von Nachrichten möglich?
Ja, der Vorgangsraum funktioniert dann weiterhin so wie vorgestellt. Wenn das MV Nutzerkonto ein Postfach erhält, werden die Nachrichten dorthin gesendet. Momentan ist im Vorgangsraum das Postfach als Platzhalter eingerichtet. Die kollaborative Antragserstellung im Vorgangsraum ist unabhängig von der Existenz des Postfachs. Aktuell werden Nachrichten der Sachbearbeiter:in an die Besitzer:in des Vorgangsraums gesendet.
12.3 Gibt es bereits einen Ansatz, wie Sie sowohl das interoperable Postfach (von Bürgerkonten) sowie das Postfach des zentralen Unternehmenskontos ansprechen werden?
Es gibt bereits einen Ansatz, der aber den in der Entwicklung befindlichen interoperablen Servicekonten-Ansatz noch nicht berücksichtigt. Konkret gibt es Schnittstellen für Unternehmenskonto und Postfach z.B. auf der OSI Plattform (Sachsen-Anhalt).
12.4 Muss in der Online-Lösung noch Abfrage wegen § 9 Abs.1 OZG als Pflichtfeld aufgenommen werden oder muss auf die mit Nutzung der Online-Lösung automatisch erteilte Einwilligung hingewiesen werden?
Hierfür ist eine Einschätzung aus fachlicher/rechtlicher Sicht notwendig. Wenn erforderlich kann dieser Text aufgenommen werden. Es muss abgestimmt werden, ob ein Postfach notwendigerweise an das Nutzerkonto gebunden werden soll und dass ein digitaler Antrag nur möglich ist, wenn das Postfach gegeben ist. Zudem soll abgestimmt werden, wo während der Antragsstellung darauf hingewiesen werden kann, dass ein Postfach angelegt werden sollte. Hierbei müsste die gesamte User Journey betrachtet werden.
12.5 Ist es richtig, dass zur Mitnutzung die Nutzung des interoperablen Postfachs erforderlich ist, da § 9 OZG für die Bekanntmachung des elektronischen Verwaltungsaktes das ans Nutzerkonto angebundene interoperable Postfach voraussetzt?
Ein interoperables Postfach ist technisch nicht zwingend erforderlich; jedoch gemäß OZG. Es gibt einen Platzhalter für das interoperable Postfach, welches umgestellt wird, sobald dieses Postfach verfügbar ist.
13. Anwendung/Lösung - Schnittstellen
13.01 Wird die ELSTER-Anbindung (Unternehmenskonto) direkt durch MV im Rahmen der Themenfeldbearbeitung beauftragt?
Die Entwicklung des Unternehmenskontos erfolgt grundsätzlich unabhängig und außerhalb der Themenfeldbearbeitung. Die Entwicklung wird zentral über den ELSTER-Verbund geregelt. Sobald ein Unternehmenskonto vorhanden ist, ist geplant, dieses auch im Rahmen der Baugenehmigung Online einzusetzen.
13.02 Ist die Anbindung an ein Ratsinformationssystem möglich?
Im Rahmen der Weiterentwicklung ist eine Anbindung möglich. Über den kommunalen Dienstleiser in RLP (KommWIS) wird moreRubin – d.h. der Kooperationspartner im Bereich Ratsinfo - vertrieben. Dort wurde mit OParl eine Standardschnittstelle, die auch andere Hersteller unterstützen - umgesetzt. Mit dem RIS-Hersteller wurde folgender Anwendungsfall für sinnvoll erachtet und erarbeitet: Die Sachbearbeiter:in bekommt im BGV die Tätigkeit „Dateien des Bauantrags/Genehmigungsverfahrens als Sitzungsvorlage verwenden“, wodurch die relevanten Dateien und Daten des Vorgangs im RIS als Sitzungsvorlage verwendet werden können. Das können z.B. Pläne sein.- Im RIS bekommt die Sachbearbeiter:in die Funktion „Dokument dem Baugenehmigungsverfahren zugänglich machen", worüber definierte Dokumente, z.B. Beschlüsse zu einem Baugenehmigungsverfahren, zum Genehmigungsverfahren gelangen und damit „Teil der Bauakte bzw. der Unterlagen des Baugenehmigungsverfahrens“ werden.- Konkrete technische Vorüberlegungen (Maschine zu Maschine Schnittstellen mit Benachrichtigung und Datenaustausch) wurden intern vorbesprochen und skizziert.
13.03 Sind bereits Register angeschlossen (z.B. für eine Prüfung der zulässigen Entwurfsverfasser:innen)?
Nein, derzeit sind noch keine Register angeschlossen. Hierzu finden länderübergreifende Abstimmungen statt, da zumeist entsprechende Register mit Schnittstellen und automatische Abfragemöglichkeiten von außen erst aufgebaut werden müssen. Sobald entsprechende Register verfügbar sind, können diese als Ausbaustufe entsprechend integriert werden.
13.04 EPayment: Kann bis zum Go-Live mit der Anbindung der ePay21-Schnittstelle gerechnet werden? Wer ist Ansprechpartner für technische Tests?
Die Schnittstelle zu ePay21 muss noch entwickelt werden. Hierfür sind Abstimmungen zwischen dem Zahlungsanbieter und den IT- Dienstleistern notwendig.
13.05 Gibt es ein Integrationshandbuch und/oder eine Schnittstellenbeschreibung?
Die XBau 2.2 Schnittstelle wird für die bereits live verfügbare Lösung im Landkreis Nordwestmecklenburg entwickelt. Erst im Anschluss kann eine Schnittstellenbeschreibung erfolgen.
13.06 Ist eine Übertragung der Antragsdaten aus dem Vorgangsraum an die Fachverfahren von XBau 2.2 möglich?
Eine Anbindung der Fachverfahren über die Schnittstelle XBau wird in einer nächsten Ausbaustufe entwickelt. Entscheidend wird auch sein, ob der jeweilige Fachverfahrenshersteller sein System entsprechend XBau-konform öffnet.
13.07 Wie kann die Anbindung des Fachverfahrens erfolgen?
An einer Anbindung der FV über eine XBau Schnittstelle wird aktuell gearbeitet (ProBauG) Hierbei muss auch der Fachverfahrenshersteller die Nutzung von seiner Seite aus gewährleisten. Außerdem nutzen wir kurzfristig die Möglichkeit zur indirekten Anbindung der FV über das DMS bzw. über eine Netzwerklaufwerk.
13.08 Ergibt sich für die nachnutzenden UBABs die Notwendigkeit, ihre Fachverfahren stets auf den aktuellen Stand der XBau-Spezifikation halten zu müssen (zeitgleich mit ggf. notwendiger XBau-Anpassung der Online-Lösung)?
Fachverfahrenshersteller und Portal müssen die XBau-Standards parallel umsetzen. Zudem gibt es auch die Möglichkeit, zwischen Fachverfahren und Vorgangsraum das Dokumentenmanagementsystem zwischenzuschalten oder ein Netzwerklaufwerk. Zudem wird in dem Kontext auf die Abwärtskompatibilität der Schnittstellen eingegangen, die von Brain-SCC nochmals überdacht werden sollen. Ad hoc sollte die Fachsoftware den XBau Standard nachprogrammieren, allerdings benötigt dies ein Release-Management.
13.09 Ist das Antrags- und Fallmanagement ein „Open Source“ System?
Das Antrags- und Fallmanagement (Basiskomponente in M-V) ist kein Open-Source System. Es stehen aber alle notwendigen Lizenzen bzw. Nutzungsreche ohne Zusatzkosten im Rahmen der Wartung und Pflege zur Verfügung.
13.10 Wie sieht es mit der FIM-Konformität des digitalen Bauantrags aus? Wann würden die FIM-Informationen zur Verfügung stehen?
Die FIM-Informationen sind von M-V noch zu erstellen. Sobald dies erfolgt ist, werden Sie auf der OZG-IP bereitgestellt. Die FIM-Informationen werden aber nur das Landesrecht M-V abbilden. Für die Mitnutzung nach dem EfA-Modell und den entsprechenden Roll-Out in den einzelnen Behörden Ihres Bundeslandes ist das Vorliegen der FIM-Informationen nicht erforderlich, sodass mit der Mitnutzung bereits begonnen werden kann.
13.11 Wie wird die Anbindung unserer Fachanwendung PROSOZ Bau an das Serviceportal MV realisiert? Sollen wie Informationen über einen XTA Webservice oder einen OSCI-Client vom XTA Server abgeholt werden?
Der Online-Dienst der digitalen Baugenehmigung wird über XBau (aktuell 2.2.) an das Fachverfahren angebunden. Die Übertragung erfolgt über OSCI Transport inklusive XTA Webservice.
13.12 Welche technischen Voraussetzungen für die Anbindung an das Serviceportal MV müssen aus Sicht des DVZ und des Ministeriums auf der Landkreisseite zwingend erfüllt sein?
Der Antrag im Online-Dienst muss XBau konform sein, die XTA Übermittlung muss funktionieren (dafür benötigt der LK eine VPS mit DVDV Eintrag) das Fachverfahren muss die XBau Nachricht empfangen und lesen können.
13.13 Gibt es eine verbindliche Timeline für die direkte Anbindung von Fachverfahren wie Prosoz?
Aktuell laufen die Arbeiten am Nachrichtentyp 0200 Antragseingang. Darauf aufbauend gibt es Abstimmungen mit Prosoz zur Umsetzung der weiteren Nachrichtentypen bis voraussichtlich Mitte 2022.
13.14 Welche Möglichkeiten der elektronischen Bezahlung (ePayment) bietet der Digitale Bauantrag?
In Mecklenburg-Vorpommern wird die ZVP MV genutzt. In anderen Bundesländern wird als Standard epayBL angebunden. Zudem können nach Bedarf bzw. Interesse folgende Zahlungsanbieter angebunden werden: PayPal, giropay, SOFORT, ePayBL, paydirekt, ZVP MV.
13.15 Wie und wann wird die direkte Schnittstelle zu ProsozBau umgesetzt?
Aktuell wird XBau entwickelt, die Umsetzung ist geplant für November 2022.
13.16 Wie erfolgt die Einrichtung einer Schnittstelle vom Vorgangsraum zum DMS?
Im Rahmen der Einrichtung des Vorgangsraum, richtet brain-SCC einmalig die Schnittstelle vom Vorgangsraum zum DMS ein. Dafür wird eine Zuarbeit der entsprechenden Parameter seitens des mitnutzenden Landes benötigt.
13.17 Ist ein Anschluss via FIT-Connect vorgesehen?
Ein Anschluss via FIT-Connect wurde zumindest ins Backlog aufgenommen. Zudem arbeitet brain-SCC bei FIT-Connect mit. Bislang ist die FIT-Connect Anbindung noch nicht in konkrete Planungen überführt worden. Dies ist auch davon abhängig, ob FIT-Connect als EfA-Mindestanforderung zu berücksichtigen ist.
13.18 Gibt es ein DVDV-Eintragungskonzept?
Ja,unter folgendem Link: https://www.xrepository.de/api/xrepository/urn:xoev-de:bmk:standard:xbau:dokumentation:DVDV_EintragungskonzeptNutzung
14. Nutzung - Administration
14.1 Erfolgen (redaktionellen) Änderungen durch das nachnutzende Land, d.h. wäre eine Administration in dem mitnutzenden Land nötig?
Es ist keine (auch keine redaktionelle) Administration im nachnutzenden Land nötig. Etwaige Anpassungen für ein Land, einen Landkreis oder eine Gemeinde übernimmt brain-SCC. Änderungsbedarfe müssen aber durch das mitnutzende Land formuliert werden.
15. Nutzung - Anpassung/Weiterentwicklung
15.1 Sind länderspezifische Anpassungen an der XBau-Schnittstelle erforderlich?
An der XBau-Spezifikation selbst sind keine länderspezifischen Anpassungen notwendig, da XBau standardisiert ist. Für die Anbindung eines Fachverfahrens ist lediglich erforderlich, dass der jeweilige Fachverfahrenshersteller eine Schnittstelle bereitstellt.
15.2 Kann eine Anpassung/Weiterentwicklung der Referenzimplementierung an die landesspezifischen Vorstellungen und rechtlichen Erfordernissen erfolgen oder wird die Referenzimplementierung durch MV für alle einheitlich entwickelt?
Eine landesspezifische Entwicklung über die rechtlich erforderlichen Anpassungen hinaus ist möglich. Diese können unter anderem eine graphische oder eine technische Anpassung beinhalten.
15.3 Würde eine Mitnutzung als Anschluss an die Lösung in MV vorgenommen oder würde hier eine ländereigene Variante eingeführt werden?
Die Referenzlösung bietet die Möglichkeit, Anpassungen an die Bedarfe anderer Bundesländer vorzunehmen. Dies umfasst sowohl die Anpassung an (landes-) rechtliche Unterschiede zwischen den Bundesländern, technische Unterschiede (u.a. Anschluss unterschiedlicher Paymentanbieter) als auch Anpassungen in der Aufmachung (graphische Ausgestaltung, Einbindung des Wappens des jeweiligen Bundeslandes, etc…). Es wird daher eine „bundeslandspezifische Variante“ implementiert. Im Sinne des „Einer für Alle“ Prinzips verbleibt das Hosting zentral beim DVZ, dem Landes-IT-Dienstleister in Mecklenburg-Vorpommern. Eine detaillierte Übersicht zu den Schritten für eine Übernahme können Sie der Checkliste für die Mitnutzung entnehmen.
15.4 Gibt es eine Unterlage zu den Konfigurationsmöglichkeiten (möglichen Anpassungen) des Prototypen für nachnutzende Länder?
Bisher wurde dafür noch keine detaillierte Unterlage erstellt. Anpassen per Konfiguration lassen sich insbesondere: Datenschutzerklärung, Impressum, Beschreibungen des Online-Dienstes, Datenschutzbestätigung pro Online-Dienst, Rollen im Vorgangsraum, Berechtigungen im Freizeichnungsprozess.
16. Nutzung - Betriebskosten
16.1 Lassen sich die Kosten für Einführung und Betrieb abschätzen? Besteht sogar die Möglichkeit einer Kostenübernahme durch den Themenfeldführer?
Im Rahmen des Konjunkturpakets werden dem Themenfeld Bauen & Wohnen für die Digitalisierung der Leistung Bauvorbescheid und Baugenehmigung Mittel vom Bund zur Verfügung gestellt. Diese Mittel können nach erfolgreicher Antragstellung und bei entsprechender Anzahl an nachnutzenden Bundesländern gestaffelt abgerufen werden. Die Einführung der digitalen Lösung in anderen Ländern kann – bei erfolgreicher Beantragung – darüber bis Ende 2022 finanziert werden. Der langfristige Betrieb wird dann gemeinschaftlich durch die Länder zu finanzieren sein.
16.2 Können Kosten für Antragsstrecken aus den länderübergreifenden Kosten und den Landeskosten herausgerechnet werden?
Nein. Nach Auslaufen der Konjunkturmittel des Bundes ist vorgesehen, dass die Entwicklung zusätzlicher Antragsstrecken/Vorgangstypen durch den Steuerungskreis gemeinsam entschieden wird.
16.3 Wie werden die länderübergreifenden Kosten unter den Behörden aufgeteilt?
Die stimmberechtigten Parteien bemühen sich darum, bis Sommer/Spätsommer 2022 gemeinsam einen Verteilungsschlüssel für die länderübergreifenden Kosten zu beschließen. Diese Entscheidung sollte mindestens für 2023 tragen. Es ist vorstellbar, dass der Steuerungskreis über zukünftige Änderungen des Verteilungsschlüssels für ein Folgejahr diskutiert und entscheidet. Ein Änderungsbedarf könnte sich z. B. ergeben, wenn weitere Länder nachnutzen oder weitere Vollzugsbehörden angeschlossen werden. Auch zukünftige Entscheidungen des IT-Planungsrates wären ggf. zu berücksichtigen.
17. Nutzung - Checkliste/Fahrplan Nachnutzung
17.1 Gibt es für Behörden, die ein Interesse an der Nutzung der Online-Lösung äußern, eine Checkliste oder einen Fahrplan, zum konkreten Ablauf?
Verfahrensablauf kann diskutiert werden, gliedert sich grundsätzlich in Einrichtung der Pilot UBAB mit Anlegen des Vorgangsraums, Registrierung der Nutzergruppen und Nutzer:innen, Schulung und Testphase. Checklisten und Fahrplan wurden entwickelt und zur Verfügung gestellt.
17.2 Wie ist der Umsetzungsstand landesweit?
Aktuell haben vier Länder einer Mitnutzung zugesagt und zehn Länder sind interessiert einer Mitnutzung des Digitalen Bauantrags.
18. Nutzung - Dritte Dienstleister
18.1 Könnte die Weiterentwicklung der Referenzimplementierung in der Mitnutzung auch durch dritte Dienstleister erfolgen?
Nein. Die Weiterentwicklung erfolgt durch den IT-Dienstleister brain-SCC. Die Weiterentwicklung soll zentral für alle Länder über den „Mitnutzungssteuerungskreis“ bestimmt werden, um einen einheitlichen Stand in allen (mit-)nutzenden Bundesländern zu gewährleisten.
19. Nutzung - Implementierung
19.1 Kann die Anwendung/Lösung in weitere Basiskomponenten/Komponenten eingebettet/angebunden werden oder sind Erweiterungen/Weiterentwicklungen/zusätzliche Funktionen nur „innerhalb“ der Lösung möglich?
Der Vorgangsraum lässt sich in eine landesspezifische Architektur einbinden. Entsprechende Anforderungen und Überlegungen finden auch mit anderen Bundesländern statt.
19.2 Ist eine Einbindung der Basisdienste (insbesondere Nutzerkonto, elektronische Bezahlplattform und elektronisches Bescheidsystem mit Signatur) möglich?
Das Nutzerkonto und die Bezahlplattform können über Schnittstellen angebunden werden. Aktuell stellt das System den Bescheid nur zu – weitere Abstimmung zur Anbindung zum elektronischen Bescheidsystem mit Signatur sind notwendig.
19.3 Wird die Mandantenerfassung schrittweise erfolgen oder müssen alle Mandanten auf einmal angelegt werden?
Wann für welche untere Bauaufsichtsbehörde ein Vorgangsraum installiert wird, entscheidet das jeweilige nachnutzende Land. Der flächenhafte Rollout in einem Land kann in mehreren Wellen erfolgen. Auch zu einem späteren Zeitpunkt können jederzeit weitere untere Bauaufsichtsbehörden angeschlossen werden.
19.4 Sind nur die Bauaufsichtsbehörden Mandanten oder auch die Gemeinden?
Für jede untere Bauaufsichtsbehörde wird ein Vorgangsraum installiert bzw. ein Mandant eingerichtet.
19.5 Wenn die Gemeinden keine Mandanten sind, wie werden sie im Nachnutzungskonzept berücksichtigt? Erhalten diese auch Support, Schulungen etc.?
Für das Genehmigungsfreistellungverfahren nach Bauordnungsrecht auf gemeindlicher Ebene ist vorgesehen, dass Gemeinden im Vorgangsraum der unteren Bauaufsicht eingerichtet werden. Schulungen und Support sind vorgesehen.
19.6 Gibt es eine zusammenhängende Roadmap bezüglich der Umsetzung der weiteren Funktionalitäten/ Module?(Baubeginnsanzeige, Abbruchanzeige, Bauvorbescheid, Bauvorhabenankündigung... etc.)
Aktuell gibt es keine Roadmap dazu, eine solche Übersicht befindet sich aktuell in der Erstellung.
20. Nutzung - Interoperables Nutzerkonto
20.1 Wer ist für die Umsetzung und Anpassung des Anschlusses der Online-Lösung an das künftige interoperable landesspezifische Nutzerkonto verantwortlich.
Brain-SCC kann die Umsetzung durchführen. Dies muss jedoch vom nachnutzenden Land über das DVZ kommuniziert werden.
20.2 Wer ist Ansprechpartner für den Anschluss der Online-Lösung an das künftige interoperable landesspezifische Nutzerkonto.
Das DVZ ist für das interoperable Nutzerkonto zuständig.
21. Nutzung - Rechtsgrundlage
21.1 Ist eine Anpassung an das Landes-Bauordnungsrecht möglich?
Die Anpassung an das Bauordnungsrecht erfolgt über Konfigurationen.
21.2 Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt die Mitnutzung? Würde ein eigenes Vertragsverhältnis zwischen dem mitnutzenden Bundesland und den IT-Dienstleistern begründet werden? Wie erfolgt die Vergabe?
Für die vertragliche Ausgestaltung wird eine Zusammenarbeit auf Basis des FIT-Stores angestrebt. Dieser stellt mit seinen AGBs eine einheitliche rechtliche Grundlage für die länderübergreifenden Zusammenarbeit dar.
22. Nutzung - Technische Informationen
22.1 Welche technischen Informationen werden ggf. vom Bundesland als Mitnutzer benötigt?
Relevant ist die Information, welche DMS und Fachverfahren in den jeweiligen unteren Bauaufsichten und Gemeinden genutzt werden und ab wann XBau 2.2 im Fachverfahren implementiert ist. Da sich M-V um die technischen Details der Mitnutzung kümmert, sind aktuell nur die technischen Informationen erforderlich, die im Mitnutzungssteuerungskreis unter den nächsten Schritten aufgeführt sind. Sollten weitere Informationen benötigt werden, kommt das EM M-V auf Sie zu.
23. Nutzung - Webpräsenz
23.1 Welche Internetseiten sind von Seiten des mitnutzenden Landes einzurichten?
Das mitnutzende Land oder die nachnutzende Vollzugsbehörde stellt auf einer eigenen Webseite Informationen bereit (Informationen rund ums Bauen, Rechtsgrundlagen, Öffnungszeiten Bauamt, Ansprechpartnern, Besuchszeiten usw.). Solche Webseiten oder Systeme (z. B. Infodienste-MV) existieren typischerweise bereits. Damit der Online-Dienst vom Nutzenden möglichst leicht zu finden ist, sollten diese bestehenden Webseiten prominente Links auf den Online-Dienst aufführen. Weitere Internetseiten sind von Seiten des mitnutzenden Landes nicht erforderlich.